Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2061
BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13 (https://dejure.org/2014,2061)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 B 102.13 (https://dejure.org/2014,2061)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 B 102.13 (https://dejure.org/2014,2061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 S 3 BDG, § 13 Abs 1 S 3 DG BB, § 184 Abs 3 Nr 1 StGB vom 13.11.1998
    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung; Würdigung des Persönlichkeitsbildes

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst i.R.e. Verurteilung wegen des Besitzes und Verbreitens von kinderpornographischen Schriften (hier: Bilder von nackten Kindern ohne sog. Posing)

  • rewis.io

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung; Würdigung des Persönlichkeitsbildes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst i.R.e. Verurteilung wegen des Besitzes und Verbreitens von kinderpornographischen Schriften (hier: Bilder von nackten Kindern ohne sog. Posing)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Der Bedeutungsgehalt dieser gesetzlichen Begriffe ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 S. 5 sowie zuletzt Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - ZBR 2014, 47 Rn. 13 ).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild des Beamten und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 und 4 BDG im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere indizierte Maßnahme geboten ist (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

    Es ist bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Erkenntnisse ergeben, die im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme geboten ist (Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - ZBR 2014, 47 Rn. 17 und 21 m.w.N.).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 18 und 21).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Die Orientierung am Strafrahmen gewährleistet eine rationale und gleichmäßige disziplinarrechtliche Bewertung außerdienstlichen Fehlverhaltens (stRspr, vgl. Urteile vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11, jeweils Rn. 18 und vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 17).

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG trotz des geänderten Wortlauts wegen der im Tatzeitpunkt bestehenden Auslegung der entsprechenden Vorschriften durch das Bundesverwaltungsgericht materiell keine Änderung der bestehenden Rechtslage mit sich gebracht hat (Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 17).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Der Bedeutungsgehalt dieser gesetzlichen Begriffe ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 S. 5 sowie zuletzt Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - ZBR 2014, 47 Rn. 13 ).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. grundlegend Urteil vom 20. Oktober 2005 a.a.O. S. 258 f. bzw. S. 5; stRspr).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Das Oberverwaltungsgericht ist in der angegriffenen Entscheidung - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 2 B 29.10 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 32 Rn. 5 ff.) - davon ausgegangen, dass ein Dienstbezug nicht allein in den Fällen gegeben ist, in denen der Beamte auf seinem Dienstposten mit gerade denjenigen Aufgaben befasst war, die Gegenstand des ihm zur Last gelegten außerdienstlichen Fehlverhaltens sind.

    Danach kann die Disziplinarmaßnahme sowohl höher als auch niedriger ausfallen (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 2 B 29.10 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 32 Rn. 15).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Ein Beamter, der wegen eines gravierenden Fehlverhaltens nicht mehr tragbar ist, kann nicht deshalb im Beamtenverhältnis bleiben, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (stRspr; vgl. zuletzt Urteile vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - NVwZ 2013, 1087 Rn. 44 ff. sowie - BVerwG 2 C 62.11 - NVwZ-RR 2013, 693 Rn. 59 ff. für die Aberkennung des Ruhegehalts; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788 ).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Ein Beamter, der wegen eines gravierenden Fehlverhaltens nicht mehr tragbar ist, kann nicht deshalb im Beamtenverhältnis bleiben, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (stRspr; vgl. zuletzt Urteile vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - NVwZ 2013, 1087 Rn. 44 ff. sowie - BVerwG 2 C 62.11 - NVwZ-RR 2013, 693 Rn. 59 ff. für die Aberkennung des Ruhegehalts; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788 ).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Das Oberverwaltungsgericht hat vielmehr erkennbar darauf abgestellt, dass die nachträglichen Folgen des pflichtwidrigen Verhaltens grundsätzlich nicht zur Milderung der indizierten Dienstentfernung geeignet sind (vgl. zur Berücksichtigung einer negativen Lebensphase während des Tatzeitraums Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 A 5.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 17 Rn. 39 sowie zuletzt Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 35.13 - Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Das Oberverwaltungsgericht hat vielmehr erkennbar darauf abgestellt, dass die nachträglichen Folgen des pflichtwidrigen Verhaltens grundsätzlich nicht zur Milderung der indizierten Dienstentfernung geeignet sind (vgl. zur Berücksichtigung einer negativen Lebensphase während des Tatzeitraums Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 A 5.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 17 Rn. 39 sowie zuletzt Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 35.13 - Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Ein Beamter, der wegen eines gravierenden Fehlverhaltens nicht mehr tragbar ist, kann nicht deshalb im Beamtenverhältnis bleiben, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (stRspr; vgl. zuletzt Urteile vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - NVwZ 2013, 1087 Rn. 44 ff. sowie - BVerwG 2 C 62.11 - NVwZ-RR 2013, 693 Rn. 59 ff. für die Aberkennung des Ruhegehalts; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788 ).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
    Die Orientierung am Strafrahmen gewährleistet eine rationale und gleichmäßige disziplinarrechtliche Bewertung außerdienstlichen Fehlverhaltens (stRspr, vgl. Urteile vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11, jeweils Rn. 18 und vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 17).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

  • BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13

    Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte

  • BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12

    Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Der Beamte kann aber jederzeit umgesetzt oder versetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 B 102.13 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    nicht strafbewehrt ist, spricht er für eine mit dem Beruf des Lehrers nicht zu vereinbarende Persönlichkeitsstruktur, und ist zu Lasten des Beklagten zu berücksichtigen, auch wenn der Besitz solcher Bilder keine eigenständige Pflichtverletzung darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2014 - 2 B 102/13 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 25.14

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei

    Der Beamte kann aber jederzeit umgesetzt oder versetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 B 102.13 - juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht